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ZPO § 181 Ersatzzustellung durch Niederlegung

ZPO § 181 Ersatzzustellung durch Niederlegung

[ Auszug: (1) Ist die Zustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 3 oder § 180 nicht ausführbar, kann das zuzustellende Schriftstück auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, in d ... ]